Fachanwälte

Fachanwältinnen und Fachanwälte sind Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben. Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel sind eine fachspezifische Fortbildung, schriftliche Prüfungen sowie der Nachweis praktischer Erfahrungen. Auch nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung müssen sich die Fachanwältinnen / Fachanwälte  auf dem jeweiligen Gebiet regelmäßig fortbilden.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bankkaufmann

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht